Über die Stiftung
Selbstverständnis / Mission Statement
Stand 15. Februar 2021
Schloss & Gutshof Britz hat sich als 1375 erstmals erwähntes Gesamtensemble über die Jahrhunderte hinweg sein historisches Erscheinungsbild bewahrt. Aber hier ist mehr als ein architekturhistorisch bedeutsamer Ort der Residenzkultur erlebbar geblieben. Nach grundlegenden Instandsetzungen und Restaurierungen in den Jahren 1985 bis 1989 (Herrenhaus und Park) und 2008 bis 20012 (Gutshof) ist ein Kulturort entstanden, der in seiner Form einmalig für Berlin ist. Insbesondere auch die vielfältig gestalteten Grünanlagen und die „robuste Tierhaltung“ bieten Stadtmenschen eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Erholung und Anschauung aber auch zum Wissenserwerb. Schloss & Gutshof Britz darf trotz seiner leicht dezentralen Lage nicht im Verborgenen wirken, sondern muss eingebunden sein in das lebendige kulturelle und gesellschaftliche Geschehen im Bezirk Neukölln und in der Stadt Berlin.
1989 war die Kulturstiftung Schloss Britz eingerichtet worden, um den Erhalt von Schloss Britz auch in Zeiten knapper öffentlicher Ressourcen zu ermöglichen und um die Bezirksverwaltung zu entlasten. Von Anfang an wurde die Entwicklung durch bürgerschaftliches Engagement mitgetragen und befördert, so wurde beispielsweise das anfängliche Stiftungskapital und auch Teile der historischen Ausstattung des Herrenhauses durch Spenden zusammengetragen. Seit 1989 sichert die Kulturstiftung Schloss Britz also den laufenden Betrieb, übernimmt die Verwaltung der gesamten Liegenschaft in Kooperation mit dem Bezirksamt Neukölln und realisiert und unterstützt verschiedenste kulturelle und bildungsorientierte Veranstaltungsformate. Dabei agiert sie im Sinne einer „Kommunalen Stiftung“. Die Entstehungsgeschichte und aktuelle Nutzung des Ensembles beweisen, welche Leistungen öffentliches und bürgerschaftliches Engagement gemeinsam erzielen können.
Neben der Musikschule und dem Museum Neukölln als kommunalen Hauptnutzern des Gutshofs übernimmt die Kulturstiftung Schloss Britz Verantwortung für das kulturelle Erbe im ehem. Herrenhaus und entwickelt Veranstaltungsformate im Spannungsfeld von Kultur, Tradition und Moderne. Ziel, Auftrag und Verpflichtung ist es Schloss & Gutshof Britz zu einem Ort der Identifikation mit lokaler Geschichte, Natur- und Umweltfragen sowie zeitgenössischen Positionen der Künste zu entwickeln und dabei für alle Bevölkerungsschichten nutzbar und erlebbar zu machen.
Zum Selbstverständnis der Kulturstiftung Schloss Britz gehört es, keine Veranstaltungen parteipolitischen, rassistischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder in sonstiger Form jugendgefährdenden oder den sozialen Frieden beeinträchtigenden Inhalts durchzuführen oder auf ihrem Gelände zu dulden.
Auszüge aus der Satzung der Kulturstiftung Schloss Britz (Stand 08.06.2015)
Die Stiftung führt den Namen Kulturstiftung Schloss Britz. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung des laufenden Betriebes, der Erhaltung und Ergänzung der Innenausstattung (besonders des historischen Teiles) von Schloss Britz und die Durchführung geeigneter kultureller Veranstaltungen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, durch Kauf und Vermittlung von Leihgaben und die Förderung von Veranstaltungen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Organe der Stiftung sind: der Vorstand, das Kuratorium und der Beirat. Der Vorstand besteht aus dem jeweiligen Bezirksbürgermeister / der jeweiligen Bürgermeisterin des Bezirksamtes Neukölln von Berlin als Vorsitzende/n und dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin als stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung. Er hat dabei den Willen des Stifters so wirksam und nachhaltig wie möglich zu erfüllen und ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
Das Kuratorium besteht – mit Ausnahme des Bezirksbürgermeisters / der Bürgermeisterin aus den jeweiligen Mitgliedern des Bezirksamtes Neukölln von Berlin. Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Das Kuratorium überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es hat die Verwaltungsrechnung des Vorstands zu prüfen und über dessen Entlastung alljährlich zu beschließen sowie die Mitglieder des Beirats zu ernennen. Das Kuratorium ernennt bzw. entlässt den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin.
Der Beirat besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten, die auf Vorschlag des Vorstandes durch das Kuratorium ernannt werden. Der Beirat unterstützt den Vorstand durch Beurteilung von Sachverhalten und Maßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Erfüllung des Stiftungszwecks – insbesondere bei der Planung und Durchführung von Programmen und Beschaffungen von erheblicher finanzieller oder kultureller Bedeutung.